RECHTSSCHUTZ FÜR IHRE MOBILITÄT
ÄRGER NACH UNFALL, BUSSGELD ODER AUTOKAUF?
Schützen Sie Ihr Recht auf der Straße.
Rechtsschutz für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer – passend zu Ihrer Mobilität.

Bußgeld & Punkte
Führerschein
Autokauf & Werkstatt
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Ihre Vorteile im Überblick
Freie Anwaltswahl*
Persönlicher Ansprechpartner
Individueller Leistungsumfang
Flexible Selbstbeteiligung*
* tarifabhängig
LEISTUNGSBEREICHE
Dafür können Sie sich absichern
Leistungsumfang abhängig vom gewählten Tarif.
Schadenersatz nach Verkehrsunfällen
Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Führerschein- und Fahrerlaubnisfragen
Streit beim Fahrzeugkauf oder in der Werkstatt
Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen
Schutz als Fußgänger oder Radfahrer, sofern vereinbart
Leistungsumfang, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse richten sich nach dem gewählten Tarif und den individuellen Voraussetzungen.
TYPISCHE SITUATIONEN
Was passiert, wenn …
nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt ist?
ein Bußgeldbescheid eintrifft?
die Fahrerlaubnis gefährdet ist?
es nach Fahrzeugkauf oder Reparatur Streit gibt?
IN DREI SCHRITTEN
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Gemeinsam klären wir, welcher Schutz zu Ihrer Situation passt.
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Angebot prüfen und in Ruhe entscheiden.
FAQ
Fragen zu diesem Schutz
Leistungsumfang, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse richten sich nach dem gewählten Tarif und den individuellen Voraussetzungen.
Was kostet Verkehrsrechtsschutz?
Der Beitrag hängt unter anderem von versicherten Personen oder Fahrzeugen, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab.
Gilt der Schutz nur beim Autofahren?
Je nach Vertragsform können auch andere Verkehrsmittel sowie die Teilnahme als Fußgänger oder Radfahrer eingeschlossen sein.
Sind Streitigkeiten nach einem Fahrzeugkauf versicherbar?
Vertragsstreitigkeiten rund um Kauf oder Reparatur können je nach Tarif umfasst sein.
Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?
Im versicherten Fall grundsätzlich im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Gibt es eine Wartezeit?
Das ist abhängig vom gewählten Tarif und Leistungsbereich. Der Versicherungsbeginn allein bedeutet nicht automatisch Schutz für frühere Ereignisse.
Ist ein bereits geschehener Unfall versichert?
Ein Ereignis vor Versicherungsbeginn ist grundsätzlich nicht automatisch gedeckt. Entscheidend sind Zeitpunkt und konkrete Bedingungen.
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